Kantonale Finanzhilfe für Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit
Seit dem 1.Januar 2022 wird die kantonale Finanzhilfe für Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft bzw. von der Abteilunginstitutionelle Angelegenheiten des IAEZA verwaltet. Die kantonale Finanzhilfe von jährlich 100 000 Franken dient der Unterstützung von Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen in diesem Bereich. Interessierte können jedes Jahr bis zum 30. Juni ihre Dossiers anhand dieses Formulars beim IAEZA einreichen ( iaeza@fr.ch ).
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