Kantonale Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit: Legen Sie los!
| 15. Mai 2020

In Anwendung der Verordnung vom 5. Juni 2018 über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit lanciert der Staat heute die dritte Auflage der Finanzhilfen im Betrag von 100 000 Franken, die dazu bestimmt ist, Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen in diesem Bereich zu unterstützen. Interessierte Stellen können ihr Dossier bis zum kommenden 30. Juni einreichen. Zögern Sie nicht, lassen Sie uns Ihr Projekt zukommen.